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Event-Catering kalkulieren: Mengen, Personal & Angebot

Grammangaben, Personalschlüssel, Allergene und die drei Getränkemodelle – die Zahlen, mit denen Caterer rechnen, bevor Sie ein Angebot vergleichen.

Event-Catering ist die Verpflegung einer Veranstaltung durch einen externen Dienstleister, der Speisen, Getränke, Servicepersonal und das nötige Equipment als Gesamtleistung liefert. Kalkuliert wird es über vier Größen: Menge pro Person, Getränkeverbrauch je Format, Personalschlüssel und die Positionen, die im Angebot stehen – oder eben fehlen. Dazu kommen die Pflichtangaben zu Allergenen und Sonderkost. Wer diese Größen kennt, erkennt ein zu knapp gerechnetes Angebot, bevor am Abend das Buffet leer und die Schlange lang ist. Dieser Beitrag liefert die Richtwerte dazu; die Vertragsseite – Catering-Bindung, Korkgeld, garantierte Personenzahl – steht in Eventlocation finden.

Mengen: Wie viel pro Person gebraucht wird

Für die Speisenmenge gelten zwei Richtwerte pro Person:

  • Warmes Buffet als Hauptmahlzeit: insgesamt 530 bis 750 Gramm pro Person (Richtwert 2026, DACH-Raum) – davon 180 bis 250 Gramm Hauptkomponente aus Fleisch oder Fisch, 150 bis 200 Gramm Beilage, 100 bis 150 Gramm Gemüse und Salat sowie 100 bis 150 Gramm Dessert.
  • Fingerfood: 10 bis 14 Stück pro Person, wenn es das Abendessen ersetzt – das entspricht rund vier Stunden Ausgabe: 4 bis 5 Stück in der ersten Stunde, danach 2 bis 3 Stück pro Person und Stunde. Als Empfang vor einem Dinner reichen 3 bis 5 Stück.

Kaffee wird getrennt gerechnet: 1,5 bis 2 Tassen pro Person und Pause, über einen ganzen Veranstaltungstag mit zwei Pausen, Begrüßungs- und Mittagskaffee 4 bis 6 Tassen. Alle Spannen verschieben sich mit Tageszeit, Dauer und Gästeprofil.

Getränke: Verbrauch nach Format und Jahreszeit

Getränke werden pro Person und Stunde kalkuliert, und dieser Pro-Kopf-Wert hängt am Format und an der Jahreszeit, nicht an der Gruppengröße:

  • Stehempfang: 0,4 bis 0,5 Liter pro Person in der ersten Stunde, danach 0,3 bis 0,4 Liter je weiterer Stunde (Richtwerte 2026, DACH-Raum).
  • Dinner mit Menü oder Buffet: 0,4 bis 0,6 Liter pro Person und Stunde – rund die Hälfte davon Wasser.
  • Wasser als Grundlast: mindestens 0,5 Liter pro Person und Veranstaltungshalbtag, über einen vollen Tag 1 bis 1,5 Liter.
  • Sommer und Außenfläche: 30 bis 50 Prozent mehr alkoholfreie Getränke; ab etwa 25 Grad verschiebt sich der Verbrauch spürbar ins Alkoholfreie.
  • Winter: geringerer Gesamtverbrauch, dafür ein Anteil Heißgetränke, der in Kaltgetränke-Pauschalen fehlt.

Planungsgröße sind die Zusagen abzüglich 3 bis 5 Prozent kurzfristigen Schwunds: Speisen bestellen Sie auf diese Zahl, Getränke auf diese Zahl plus 5 bis 10 Prozent. Getränke werden meist nach Verbrauch abgerechnet und verderben nicht, produzierte Speisen sind bezahlt, ob gegessen oder nicht. Maßgeblich ist nicht die Zahl der Eingeladenen – Quoten und Fristen stehen in Teilnehmermanagement, die Frist für die garantierte Personenzahl gehört zu den Vertragspunkten in Eventlocation finden.

Servicepersonal: der Schlüssel je Format

Der Personalschlüssel richtet sich nach dem Serviceaufwand des Formats, nicht nach der Gästezahl allein:

  • Gesetztes Menü mit Tellerservice: eine Servicekraft je 10 bis 15 Gäste (Richtwert 2026, DACH-Raum), bei synchronem Eindecken eher je 8 bis 10 Gäste.
  • Buffet: eine Servicekraft je 25 bis 40 Gäste – sie räumt ab, schenkt ein und hält die Ausgabe in Ordnung.
  • Flying Buffet: eine Servicekraft je 15 bis 20 Gäste, weil jede Portion einzeln durch den Raum getragen wird.
  • Foodstations: eine Servicekraft je 25 bis 40 Gäste wie beim Buffet, dazu je Station eine eigene Kraft an der Ausgabe – der Personalbedarf wächst hier mit der Zahl der Stationen, nicht mit der Gästezahl.
  • Stehempfang mit Getränkeservice: eine Servicekraft je 30 bis 50 Gäste.
  • Bar: ein Barkeeper je 50 bis 80 Gäste bei Bier, Wein und alkoholfreien Getränken, bei Cocktails je 30 bis 50 Gäste.

Küchenpersonal wird getrennt gerechnet und steht im Angebot oft nur als Sammelposten: Für ein warmes Buffet sind ein bis zwei Köche je 50 Gäste üblich, jede Showküchenstation bindet zusätzlich eine eigene Kraft.

Personal wird nicht nach Veranstaltungsdauer abgerechnet, sondern nach Anwesenheit: Zur Veranstaltungszeit kommen 2 bis 3 Stunden Aufbau und 1 bis 2 Stunden Abbau, dazu meist die Anfahrt. Eine Servicestunde liegt häufig bei 35 bis 55 Euro netto (Richtwert 2026, DACH-Raum), Küchenpersonal darüber; nach Mitternacht sowie an Sonn- und Feiertagen berechnen viele Caterer Zuschläge. Verbindlich sind die Sätze im Angebot des Caterers.

Sechs Formate und ihre Konsequenzen

Bei Firmenveranstaltungen sind sechs Cateringformate üblich, und jedes entscheidet zugleich über Flächenbedarf, Zeitbedarf, Servicequote und darüber, ob im Raum überhaupt zugehört wird:

  • Menü: Ein Menü ist ein Cateringformat, bei dem alle Gäste gleichzeitig an eingedeckten Tischen sitzen und die Gänge nacheinander am Platz serviert bekommen. Höchster Flächen- und Personalbedarf, zwei bis drei Stunden Dauer – und das Format, bei dem eine Rede die Gäste am zuverlässigsten erreicht, weil alle gleichzeitig sitzen.
  • Buffet: Ein Buffet ist ein Cateringformat, bei dem die Speisen an einer zentralen Ausgabe aufgebaut sind und die Gäste sich selbst bedienen. Weniger Servicepersonal als beim Menü, dafür Aufstellfläche und Wege ringsum; ab etwa 80 Gästen doppelseitig aufbauen, sonst wird die Schlange lang.
  • Flying Buffet: Ein Flying Buffet ist ein Cateringformat, bei dem der Service kleine Portionen auf Tabletts durch den Raum trägt, statt sie an einer Ausgabe oder am Platz anzubieten. Das stärkste Networking-Format – nach dem gesetzten Menü das personalintensivste und das mit der schlechtesten Eignung für Programmpunkte.
  • Foodstations: Foodstations sind mehrere über den Raum verteilte Ausgabepunkte mit jeweils eigenem Thema, an denen häufig vor den Augen der Gäste gekocht wird. Sie verteilen die Wartezeit und wirken selbst als Programm, binden aber je Station eigenes Küchenpersonal und eigenes Equipment.
  • Fingerfood: Fingerfood ist ein Speisenangebot in Portionsgrößen, die ohne Besteck und ohne Sitzplatz gegessen werden können. Geringster Flächenbedarf je Person – ein Abendessen ersetzt es nur bei hoher Stückzahl.
  • Stehempfang: Ein Stehempfang ist ein Cateringformat ohne Sitzplätze, bei dem Getränke und kleine Speisen an Stehtischen und über den Service ausgegeben werden. Kürzeste Dauer und geringer Flächenbedarf – als Vorlauf zum Dinner geplant, nicht als Ersatz.

Für Reden und Ehrungen eignen sich Menü und Buffet, für Networking Flying Buffet, Foodstations und Stehempfang. Wer beides will, legt Rede und Begrüßung vor die Essensausgabe und den Höhepunkt dahinter – die Dramaturgie dazu steht in Rahmenprogramm für die Firmenfeier. Jedes Format braucht zusätzlich einen eigenen Arbeitsbereich für Anlieferung, Vorbereitung, Spülen und Leergut – wie viel Fläche der im Freien belegt und was er dort an Untergrund, Strom und Wasser voraussetzt, steht in Sommerfest im Freien.

Allergene und Sonderkost

In der EU sind 14 Stoffe kennzeichnungspflichtig, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch einschließlich Laktose, Schalenfrüchte (u. a. Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschu-, Pekan-, Paranüsse, Pistazien, Macadamia), Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite (ab mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l), Lupinen sowie Weichtiere. Erdnüsse zählen nicht zu den Schalenfrüchten, sondern stehen als eigenes Allergen in der Liste. Die Pflicht gilt auch für unverpackte Ware – also für jedes Buffet Ihrer Veranstaltung.

Die 14 Allergene ergeben sich aus Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, VO (EU) Nr. 1169/2011). In welcher Form bei unverpackter Ware gekennzeichnet wird, überlässt die LMIV den Mitgliedstaaten; in Deutschland regelt das die LMIDV: schriftlich per Aushang, Schild oder Karte – oder mündlich, dann aber nur mit deutlich sichtbarem Hinweis auf diese Möglichkeit und einer schriftlichen Dokumentation, die Gästen und der Lebensmittelüberwachung zugänglich ist. Verantwortlich ist der Caterer als Lebensmittelunternehmer, sofern ein externer Caterer beauftragt ist. Werden Speisen vom Unternehmen selbst zubereitet oder ausgegeben, kann die Verantwortung beim Veranstalter liegen – das klärt Ihre Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft gibt die zuständige Lebensmittelüberwachung. Lassen Sie sich die Kennzeichnung vorab zeigen, statt sie vorauszusetzen.

Sonderkost ist dagegen keine Kennzeichnungsfrage, sondern eine Bestellmenge – und der Caterer braucht sie früher, als die meisten Planungen vorsehen:

  • Vegetarisch: 15 bis 30 Prozent der Portionen (Richtwert 2026, DACH-Raum) – deutlich mehr als der Anteil der Vegetarier in der Gruppe, weil auch Mischköstler vegetarisch wählen; bei jungen, städtischen Gruppen am oberen Rand. Gilt Vegetarisch als Voreinstellung mit Fleisch oder Fisch als Wahl – der Catering-Default eines Green Meetings –, kehrt sich die Abfrage um und die Fleischportionen werden zur Bestellmenge.
  • Vegan: 3 bis 8 Prozent der Portionen, in den vegetarischen Portionen bereits enthalten – bestellt wird also nicht zusätzlich, sondern innerhalb dieser Menge rein pflanzlich.
  • Medizinisch begründete Formen wie glutenfrei oder laktosefrei: einzeln melden statt in Prozent – hier geht es um Personen und um Kreuzkontamination in der Küche.
  • Religiös begründete Formen wie halal oder koscher: so früh wie möglich melden, weil Beschaffung und teils getrennte Zubereitung dranhängen.
  • Meldefrist: Sonderkostzahlen 7 bis 14 Tage vorher, einzelne medizinische Fälle schon bei der Anmeldung – wie die Abfrage läuft, steht in Teilnehmermanagement. Medizinisch und religiös begründete Angaben sind besondere Kategorien personenbezogener Daten – freiwillig abfragen, an den Caterer nur weitergeben, was für die Zubereitung nötig ist, und nach Möglichkeit ohne Namen. Die datenschutzrechtliche Bewertung übernimmt Ihre Datenschutzbeauftragte.

Das Catering-Angebot lesen

Ein vergleichbares Catering-Angebot weist sieben Positionen getrennt aus:

  1. Speisen: mit Format, Gang- oder Stückzahl und Menge pro Person – ohne Mengenangabe ist kein Angebot vergleichbar.
  2. Getränke: mit Abrechnungsmodell und Sortimentsliste – „Getränke inklusive“ ohne Aufzählung ist keine Zusage, sondern eine Auslegungsfrage.
  3. Personal: Anzahl getrennt nach Service, Küche und Bar, Stundensatz, kalkulierte Stunden inklusive Auf- und Abbau, Zuschlagsregelung.
  4. Equipment und Mietgeschirr: Teller, Besteck, Gläser, Wäsche, Buffet- und Stehtische. Ein komplettes Gedeck liegt häufig bei 4 bis 10 Euro pro Person (Richtwert 2026, netto).
  5. Anfahrt und Logistik: als Pauschale oder je Kilometer – bei Abbau am Folgetag fällt sie doppelt an.
  6. Strom- und Küchennutzungsgebühr der Location: vom Haus erhoben und vom Caterer durchgereicht. Ob sie anfällt und wie hoch sie ist, sagt verbindlich nur die Location.
  7. Spül-, Reinigungs- und Entsorgungspauschale: die Position, die am häufigsten fehlt und am zuverlässigsten nachberechnet wird.

Nachrechnen lohnt sich vor allem beim Personal: Dort treibt die Stundenzahl die Summe, nicht der Satz. Was eine Feier insgesamt kostet, ordnet Firmenfeier organisieren ein; bei Tagungen steckt die Verpflegung im Paketpreis der Tagungspauschale.

Bei Betriebsveranstaltungen zählen die Cateringkosten zu den Aufwendungen, die in den Freibetrag von 110 € je Mitarbeitendem einfließen – den Rahmen erklärt Firmenfeier organisieren, die Bewertung übernimmt Ihre Lohnbuchhaltung.

Die drei Getränke-Abrechnungsmodelle

Getränke werden nach einem von drei Modellen abgerechnet, und die Wahl entscheidet darüber, wer das Mengenrisiko trägt:

  1. Pauschale pro Person und Stunde: Der Caterer trägt das Mengenrisiko, Sie haben eine feste Zahl im Budget. Üblich ist eine Staffel – die ersten Stunden zu einem höheren Satz, jede weitere günstiger. Entscheidend ist das Sortiment: Bier, Wein und alkoholfreie Getränke sind Standard, Spirituosen und Cocktails fast nie.
  2. Abrechnung nach Verbrauch: Sie zahlen, was ausgeschenkt wurde, und tragen das Mengenrisiko selbst. Die Zählweise muss vorher feststehen – nach geöffneten oder nach geleerten Flaschen –, und der Bestand wird vorher und nachher gemeinsam aufgenommen.
  3. Offene Rechnung mit Deckel: Abrechnung nach Verbrauch bis zu einem vereinbarten Betrag. Der Deckel gehört schriftlich ins Angebot – samt Regelung, was beim Erreichen passiert: Ende des Ausschanks, Freigabe durch eine benannte Person oder Umstellung auf Selbstzahler.

Bei geschlossenen Firmenveranstaltungen ist die Pauschale meist die ruhigere Wahl, weil sie Diskussionen am Abend vermeidet; bei kleinen Gruppen und kurzen Formaten ist die Verbrauchsabrechnung günstiger – wenn am Ende jemand den Bestand mit aufnimmt.

Häufige Fragen zum Event-Catering

Wie viel Essen rechnet man pro Person bei einem Buffet?

Bei einem warmen Buffet als Hauptmahlzeit rechnet man mit 530 bis 750 Gramm Speisen pro Person – davon 180 bis 250 Gramm Fleisch oder Fisch, der Rest Beilage, Gemüse und Dessert. Die Spanne verschiebt sich mit Tageszeit, Dauer und Gästeprofil.

Wie viele Servicekräfte braucht ein Buffet für 100 Gäste?

Bei einem Buffet gilt als Richtwert eine Servicekraft je 25 bis 40 Gäste – für 100 Gäste also etwa drei bis vier Servicekräfte. Küchenpersonal wird davon getrennt gerechnet.

Welche Allergene muss ein Caterer kennzeichnen?

In der EU sind nach Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) 14 Stoffe kennzeichnungspflichtig, darunter glutenhaltiges Getreide, Eier, Milch, Erdnüsse, Sojabohnen, Fische, Sellerie und Senf. Die Pflicht gilt auch für unverpackte Ware, also für jedes Buffet; in welcher Form gekennzeichnet wird, regelt in Deutschland die LMIDV.

Wie rechnen Caterer die Getränke ab?

Caterer rechnen Getränke nach einem von drei Modellen ab: als Pauschale pro Person und Stunde, nach Verbrauch oder als offene Rechnung mit vereinbartem Deckel. Die Wahl entscheidet, wer das Mengenrisiko trägt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- und keine Steuerberatung. Mengen- und Personalschlüssel sind Erfahrungswerte der Veranstaltungspraxis und hängen von Dauer, Tageszeit und Gästeprofil ab; Preisangaben sind grobe Richtwerte und unterscheiden sich je nach Region, Caterer und Leistungsumfang. Umfang und Form der Allergenkennzeichnung richten sich nach nationalem Recht – verbindlich Auskunft gibt die zuständige Lebensmittelüberwachung; wie im konkreten Fall gekennzeichnet wird, sagt Ihnen der beauftragte Caterer zu. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung, die steuerliche und lohnsteuerliche mit Ihrer Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung.

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